Getrennte Entsorgung
Elektro- und Elektronikgeräte – dazu gehören auch Leuchten – dürfen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht über den unsortierten Siedlungsabfall (Restmüll) entsorgt werden. Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern auf den Geräten bzw. ihrer Verpackung weist auf diese Pflicht hin.
Batterien und Lampen
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen und gesondert zu entsorgen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte zur Wiederverwendung abgegeben werden.
Rückgabemöglichkeiten
Private Haushalte können Altgeräte unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben, zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen der Städte und Landkreise. Darüber hinaus nehmen rücknahmepflichtige Vertreiber Altgeräte nach Maßgabe des ElektroG zurück. Informationen zu den Sammelstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Löschung personenbezogener Daten
Enthalten Altgeräte personenbezogene Daten, sind Sie als Endnutzer für deren Löschung vor der Abgabe selbst verantwortlich.
Fragen
Bei Fragen zur Entsorgung erreichen Sie uns unter +49 (0)6051 72868 oder info@das-elektroteam.de.